In den vergangenen Jahren ist durch vielfältige gesetzliche Neuregelungen insbesondere die vertragsärztliche Tätigkeit im Rahmen der Praxisübergabe deutlich flexibilisiert worden. Wesentliche Grundlage dieser Flexibilisierung war das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz mit einer Reihe gesetzgeberischer Vorgaben, die die ärztliche Versorgungslandschaft deutlich verbessern und die Praxisabgaben vereinachen soll.