Grundsatz: Einkommensteuerlich sind betriebliche Einnahmen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Güter, die in Geld oder Geldeswert zufließen (§ 8 Abs.1 EStG). Dazu zählen nicht nur tatsächliche Geldzahlungen, sondern auch Sach- oder Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit erhält. Ebenso kann das Entgehenlassen von eigentlich geschuldeten Einnahmen einen steuerlich relevanten Vorgang darstellen.