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Ärztliche Bedarfsplanung beim Praxisverkauf

Der Gesetzgeber hat Einschränkungen vorgenommen, an welchen Orten, in welchen Fällen und in welcher Art und Weise von der ärztlichen Bedarfsplanung abgewichen werden kann. Dennoch müssen diese Abweichungen bei der Praxisübergabe begründet sein. Es muss deutlich werden, warum gerade die vorgenommenen Abweichungen der Arztpraxis Anzahl unter Berücksichtigung der regionalen Demografie und Morbidität für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung erforderlich ist (Paragraf 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V). 

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Uwe Scholz, Busse & Miessen Sozietät

Das neue Versorgungsstrukturgesetz und die Praxisabgabe

Das letzte bedeutende Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen für Ärzte in Deutschland war das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Es wurde am 11. Juni 2015 vom Bundestag verabschiedet und trat am 23. Juli 2015 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes war es, die ambulante medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern und zu verbessern...
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Benjamin Feindt

Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft nach der Praxisübernahme

Die Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft BAG ist eine der engsten Formen der Ärzte Kooperation. Die Vorteile der gemeinsamen Berufsausübung nach dem Praxiskauf liegen auf der Hand. Bessere Abstimmung der Notdienste und Urlaube, erhöhte Planbarkeit von Arbeitszeiten, Kompetenzverteilungen und kollegiale Ansprechpartner in der eigenen Arztpraxis.

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KBV - Dezernat 4

Regionale ärztliche Bedarfsplanung und Praxiskauf

Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten beim Praxiskauf finden ihre rechtliche Grundlage in Paragraf 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Soweit die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demografie und Morbidität für bedarfsgerechte Praxisübergaben erforderlich ist, kann von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden.  

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KBV - Dezernat 4

Praxisübergabe abhängig von regionaler Arztdichte

In begründeten Fällen ist es  aufgrund regionaler Besonderheiten sinnvoll und erforderlich, die Patienten Verhältniszahl für eine Praxisabgabe in der gesamten KV Region anzupassen. Eine solche Anpassung kann auf ein allgemein höheres oder aber auch auf ein allgemein niedrigeres ärztliches Versorgungsniveau abzielen. Ursache kann beispielsweise eine besonders hohe oder niedrige Morbidität im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sein.

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